Was ist eine Fahrerkarte?
Die Fahrerkarte ist im Grunde genommen ein elektronischer Personalausweis für Nutzfahrzeugfahrer, der in Verbindung mit dem digitalen Tachographen verwendet wird. Sie speichert Informationen über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrers, wodurch eine korrekte Aufzeichnung und Kontrolle durch die zuständigen Behörden sichergestellt wird. Die Fahrerkarte ist ein wichtiger Bestandteil des digitalen Tachographen, der seit dem 1. Mai 2006 in allen neuen Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) eingebaut sein muss. Sie wird auch als „Fahreridentifikationskarte“ bezeichnet und enthält neben den persönlichen Daten des Fahrers auch Informationen über seine Lenk- und Ruhezeiten.
Warum ist diese Karte notwendig?
Die Fahrerkarte sorgt für eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten und Tätigkeiten im Güterverkehr. Damit wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie etwa die Arbeitszeitrichtlinie, überprüft und bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Für Speditionen bietet die Fahrerkarte Transparenz und fördert eine faire Konkurrenz durch gleiche Bedingungen für alle Beteiligten. Das Vorhandensein eines digitalen Fahrtenschreibers sowie das Einlegen der Fahrerkarte werden verpflichtend durch die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung vorgeschrieben.
Die Kosten
Wie hoch sind die Kosten für eine Fahrerkarte?
Die Erstausstellung einer Fahrerkarte kostet in Deutschland etwa 55 Euro. Die Kosten für eine Fahrerkarte können sich je nach Bundesland unterscheiden. Die Gebühren des KBA liegen einheitlich bei 12€. Dazu kommen noch die Ausstellungsgebühren der örtlichen Behörden oder des TÜVs. Diese Gesamt-Kosten trägt üblicherweise der Arbeitgeber, also die Spedition. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Fahrer diese Kosten selbst übernimmt, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss sie erneuert werden. Auch die Kosten für die Verlängerung liegen bei ca. 55 Euro.
Weitere Kosten (z.B. für Wiederbeschaffung bei Verlust)
Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Fahrerkarte entstehen zusätzliche Kosten. Die Wiederbeschaffung der Fahrerkarte kostet in etwa dieselbe Summe wie die Erstausstellung (ca. 55 Euro). Die Kosten vom Verlängerungsantrag oder einer Ersatzkarte können auch auf den Fahrer abgewälzt werden, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Die Beantragung
Wie und wo kann man eine Fahrerkarte beantragen?
Die Beantragung der Fahrerkarte erfolgt in Deutschland bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes. Fahrer müssen diese Führerscheinstelle persönlich aufsuchen und einen Antrag stellen.
Unterlagen zur Beantragung einer Fahrerkarte
- Gültiger Führerschein
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- Gegebenenfalls ärztliches Gutachten oder Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an Fahrerschulungen
Was muss man bei der Beantragung beachten?
Wichtig ist, dass die Fahrerkarte rechtzeitig beantragt wird, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Außerdem sollte der Fahrer darauf achten, alle nötigen Unterlagen vollständig und korrekt bei der Führerscheinstelle einzureichen, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Verlust der Fahrerkarte
Was ist im Falle eines Verlustes zu tun?
Wenn ein Fahrer seine Fahrerkarte verliert oder diese beschädigt wird, muss er unverzüglich seinen Arbeitgeber bzw. die Spedition informieren und eine Ersatzkarte beantragen. Bis zur Ausstellung der Ersatzkarte sind die Daten aus dem digitalen Tachographen manuell und täglich aufzuzeichnen. Eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten ist auch in diesem Fall unerlässlich. Die Ersatzkarte wird innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ausgestellt. Der Fahrer muss diese dann bei der Führerscheinstelle abholen.
Prozess der Wiederbeschaffung & Kosten der Neu-Ausstellung
Der Prozess der Wiederbeschaffung einer Fahrerkarte ist ähnlich wie die Erstbeantragung. Der Fahrer muss erneut die zuständige Führerscheinstelle aufsuchen, einen Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Für Speditionen ist es ratsam, diesen Prozess schnellstmöglich in die Wege zu leiten, um Ausfallzeiten und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Die Kosten für die Wiederbeschaffung einer Fahrerkarte sind abhängig von der Art des Verlustes. Bei einem Diebstahl oder Verlust der Karte beträgt die Gebühr 50 Euro. Wird die Karte hingegen beschädigt, fallen nur 20 Euro an.
Bußgelder bei Nichtvorweisen der Fahrerkarte
Wie hoch sind die Bußgelder?
Das Nichtvorweisen der Fahrerkarte kann sowohl für den Fahrer als auch für die Spedition empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Wenn ein Fahrer keine gültige Fahrerkarte vorlegen kann, droht ihm ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar bis zu 2600 Euro kosten.
Auch die Spedition kann bei fehlender Fahrerkarte zur Verantwortung gezogen werden. Hier liegen die Bußgelder zwischen 750 und 1500 Euro, je nach Schwere des Verstoßes und eventueller Wiederholungstaten.
Beschreibung | Bußgeld für den Fahrer |
---|---|
Es ist nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte gesorgt (je 24-Stunden-Zeitraum!) | 250 € (ACHTUNG! Bußgeld für die Spedition/Unternehmer beträgt zusätzlich 750€) |
Es wird kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzt (je 24-Stunden-Zeitraum!) | 250 € |
Die Fahrerkarte nicht mitführen oder nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigen --> Kontrolle wird dadurch erschwert | 75 € |
Die Fahrerkarte nicht mitführen oder nicht rechtzeitig zur Prüfung aushändigen --> Kontrolle ist dadurch nicht möglich | 250 € |
Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht machen (je 24-Stunden-Zeitraum!) --> Wenn Kontrolle dadurch erschwert wird | 75 € |
Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte die vorgeschriebenen Ausdrucke und Eintragungen nicht machen (je 24-Stunden-Zeitraum!) --> Wenn Kontrolle dadurch nicht möglich ist | 250 € |
Ohne Fahrerkarte die Fahrt länger als 15 Tage ohne Berechtigung fortsetzen (je 24-Stunden-Zeitraum!) | 50 € |
Was passiert bei wiederholtem Nichtvorweisen der Fahrerkarte?
Bei wiederholten Verstößen gegen die Fahrerkartenpflicht drohen sowohl dem Fahrer als auch der Spedition höhere Bußgelder. Im Einzelfall kann dies auch zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen. Deshalb ist es wichtig, stets die Fahrerkarte mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen.
6 wichtige Tipps für Speditionen zur Fahrerkarte
- Aktualität der Fahrerkarte prüfen: Fahrerkarten sind generell fünf Jahre gültig. Stellen Sie daher sicher, dass alle Fahrer mit gültigen Fahrerkarten unterwegs sind. Eine rechtzeitige Neu- oder Wiederbeantragung kann Bußgelder vermeiden und Ausfallzeiten reduzieren.
- Sichere Aufbewahrung: Die Fahrerkarte sollte sicher aufbewahrt werden, um Verlust oder Beschädigung zu vermeiden. Eine gute Regel ist es, die Fahrerkarte immer in der Brieftasche oder an einem anderen sicheren Ort aufzubewahren, um sie nicht versehentlich zu verlieren.
- Reguläre Kontrollen durchführen: Es ist wichtig, dass die Fahrerkartendaten regelmäßig ausgelesen und überprüft werden. Dies hilft, eventuelle Unstimmigkeiten zu erkennen und rechtzeitig zu korrigieren.
- Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte richtig melden: Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Fahrerkarte muss der Fahrer unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren und eine Ersatzkarte beantragen. Gleichzeitig sollte ein Verlust oder eine Beschädigung auch bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
- Management von verlorenen oder gestohlenen Fahrerkarten: Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte darf die Fahrt ohne Fahrerkarte für maximal 15 Kalendertage fortgesetzt werden. Es ist wichtig, dass der Fahrer nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.
- Fahrerkarten sollten sicher und vor Einflüssen wie Hitze und Magnetfeldern geschützt aufbewahrt werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
Welche Daten werden eigentlich auf der Fahrerkarte und im Technographen gespeichert?
Aufgedruckte Informationen auf der Fahrerkarte
- Name und Vorname des Fahrers
- GeburtsdatumAusstellungsdatum der Karte und deren Gültigkeitsdauer
- Ausstellende Behörde
- Führerscheinnummer
- Kartennummer/Karteninhaberkennung
- Lichtbild
- Unterschrift
Gespeicherte Daten auf dem Chip der Fahrerkarte
- Fahrt- und Arbeitszeiten des Kraftfahrers (Funktionalität primär für Nachweis und Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes)
- Persönliche Daten des Fahrers
- Manuelle Eingabe von Informationen wie das Land, in dem der Fahrer unterwegs ist, und sonstige Arbeitszeiten ist möglich
Daten, die auf dem Speichermedium des digitalen Tachographen hinterlegt sind
- Herstellerinformationen zum Gerät und zum Sensor
- Identifikations- und Registrierungsnummer des Fahrzeugs
- Identität des Fahrers
- Fehlermeldungen sowie Fehlfunktionen der Karte und des Geräts
- Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sowie Lenkzeitunterbrechungen
- Zurückgelegte Wegstrecke anhand des Kilometerstandes
- Aktivierungs- und Werkstattdaten
- Kontrollaktivitäten
- Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden sekundengenau, Daten der letzten 365 Tage
Fazit: Zwingend notwendig, sonst drohen hohe Bußgelder
Die Fahrerkarte ist für Speditionen und Nutzfahrzeughalter unerlässlich, um Lenkzeiten, Ruhezeiten und Unterbrechungen gesetzeskonform zu dokumentieren. Kosten und Beantragung halten sich in einem überschaubaren Rahmen, doch bei Verlust oder Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Umso wichtiger ist es, die Fahrerkartenpflicht ernst zu nehmen und korrekt zu handhaben, um Ausfallzeiten, Bußgelder und mögliche Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden.